Nachweispflicht für Vertragsamateurverträge

Hessens Fußballvereine, die Vertragsamateure engagiert haben, müssen dem Hessischen Fußball-Verband seit Beginn der Spielzeit 2001/2002 binnen drei Monaten nachweisen, dass sie die gesetzlichen steuer- und versicherungsrechtlichen Abgaben wie vorgeschrieben abführen. Darauf macht der HFV noch einmal nachdrücklich aufmerksam, denn zahlreiche Vereine sind dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen. Sollten sie das Fristende versäumen, hätte dies für Spieler wie Vereine gleichermaßen Konsequenzen: Die betroffenen Spieler dürften dann einer Vorgabe des DFB zufolge nicht mehr eingesetzt werden. Mit dem Nachweis müssen sich die Vereine inzwischen sputen, denn die weitaus meisten Verträge wurden zum 1. Juli 2001 geschlossen. Für sie läuft die Drei-Monats-Frist bereits am Montag, 1. Oktober 2001, ab. Der HFV ruft diese Vereine daher eindringlich auf, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Sollte dies nicht geschehen und die jeweiligen Spieler dennoch weiter auflaufen, würden alle Spiele unter ihrer Mitwirkung als verloren gewertet. Dies würde den Spielbetrieb erheblich beeinträchtigen. Der HFV rät daher dringend davon ab, Spieler einzusetzen, für die kein Nachweis vorliegt. Damit alle Seiten einen Überblick haben, wird der HFV kommende Woche den betroffenen Vereinen sowie den zuständigen Klassenleitern die Namen aller Aktiven übermitteln, die aus diesem Grund nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Sobald Nachweise geführt sind, hebt der Verband die jeweiligen Sperren auf Für weitere Informationen steht der Hessische Fußball-Verband gerne zur Verfügung. mü/lg
(27.09.2001)

 

Vertragsamateure ohne Spielerlaubnis

41 Vertragsamateure aus 27 hessischen Vereinen sind gegenwärtig immer noch ohne Spielerlaubnis, weil sie der Hessische Fußball-Verband am 1. Oktober dieses Jahres gesperrt hat. Der Grund: Ihre Vereine haben bisher nicht nachgewiesen, dass sie ordnungsgemäß Steuern und Sozialversicherung für diese Spieler bezahlen. Am 1. Oktober waren es noch 97 Spieler aus 62 Vereinen gewesen. Die Vereine geben dafür zwei Begründungen. Bei den einen soll es sich um Verletzte handeln, die längere Zeit ausfallen und daher kein Entgelt erhielten (und daher auch bei keiner Krankenkasse gemeldet seien). Andere hätten zwar Verträge geschlossen, hielten sie aber nicht ein. In den letzteren Fällen haben die betroffenen Vereine dem HFV Kündigungen der Verträge beziehungsweise Auflösungen im Einvernehmen in Aussicht gestellt. Darüber hinaus müssen zahlreiche Vereine noch für weitere 121 Spieler Nachweise führen, deren Pflicht dafür später abläuft. Seit dieser Saison müssen Vereine, die einen Vertragsamateur engagieren, dem HFV belegen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Versicherungen abführen. Dies muss spätestens drei Monate nach Vertragsabschluss geschehen sein.
(16.10.2001)

(Quelle: HFV)

 

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